Wer kann sich testen lassen?
Die Schnelltest- sowie PCR-Testung ist an unserer Teststation nur noch für bestimmte Personengruppen möglich.
Beachten Sie dazu bitte die folgende Tabelle und bringen Sie zur Testung den entsprechenden Nachweis mit, der Sie zur Testung berechtigt.
Ohne die geforderten Unterlagen kann eine Testung nicht durchgeführt werden.
Beachten Sie dazu bitte die folgende Tabelle und bringen Sie zur Testung den entsprechenden Nachweis mit, der Sie zur Testung berechtigt.
Ohne die geforderten Unterlagen kann eine Testung nicht durchgeführt werden.
Testgrund | AGS Test | PCR Test | Nachweis* |
---|---|---|---|
Kontaktperson | Bestätigung Kontaktnachverfolgung des Gesundheitsamtes, ärztliches Attest | ||
Infizierte Person bzw. Beendigung der Quarantäne | Selbstauskunft (nur bei Schnelltest notwendig) & Positives Testergebnis, ärztliches Attest, die Infektion darf nicht älter als 14 Tage sein | ||
Betroffene/r Ausbruchsgeschehen | Bestätigung Kontaktnachverfolgung des Gesundheitsamtes, Arbeitgeberbescheinigung | ||
Bewohner einer Einrichtungen vor der Aufnahme | Bestätigung der Einrichtung | ||
Beschäftigte einer med. Einrichtung | Bestätigung der Einrichtung | ||
Besucher und Bewohner vulnerabler Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern | Selbstauskunft | ||
Bestätigungstest nach positivem Schnelltest | positives Schnelltestergebnis | ||
Personen unter 5 Jahren | Selbstauskunft & Kinderreisepass, Geburtsurkunde | ||
Personen die nicht geimpft werden können sowie Schwangere in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten | Selbstauskunft & Ärztliches Attest, Mutterpass | ||
Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 teilnehmen | Selbstauskunft & Schriftlicher Nachweis über laufende Teilnahme an einer Studie | ||
Beschäftige die Pflegebedürftige und Personen mit Behinderung häuslich versorgen | Selbstauskunft | ||
Angehörige die Pflegebedürftige und Personen mit Behinderung häuslich versorgen | Selbstauskunft | ||
Personen die im selben Haushalt mit einer SARS-COV-2 infizierten Person leben | Selbstauskunft & Quarantäneanordnung der Kontaktperson, positives Testergebnis der Kontaktperson, Nachweis über den Wohnort mit Personalausweis |
* zu ihrem Nachweis wird ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt!
Was muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie zu der Testung Ihre Bestätigungs-SMS, die elektronische Gesundheitskarte (Gesetzlich oder Privat) sowie Ihren Lichtbildausweis mit.
Was muss ich beachten?
Bitte halten Sie sich den gesamten Aufenthalt über an die Anweisungen des Personals.
Beachten Sie bitte die üblichen Hygieneregeln wie Abstand, Niesetikette und Mundschutz.
Beachten Sie bitte die üblichen Hygieneregeln wie Abstand, Niesetikette und Mundschutz.
Vereinbaren Sie bitte für jede zu testende Person einen einzelnen Termin,
da aus Kapazitätsgründen nur angemeldete Personen getestet werden können.
Wie erhalte ich meinen Schnelltest-Ergebnis?
Ihr Antigen-Schnelltestergebnis können Sie ca. 20 Minuten nach Testende über covid-testergebnis.de abrufen.
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